- Artikel-Nr.: 050196
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Das Hauptziel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.
Die 27 EU-Staaten haben bisher die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Die Währung Euro haben bisher 17 der 27 EU-Staaten eingeführt ("Eurozone"): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Diese 17 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen zehn EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen. Sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Die drei EU-Staaten Dänemark, Großbritannien und Schweden haben "de jure" bzw. "de facto". Eine Ausstiegsoption, den Euro nicht einzuführen. Auch die zehn EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion-Regelungen umgesetzt. Und sie koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 17 Staaten der Eurozone.
Motiv der 2-Euro-Münze aus den Niederlanden 2009
Die 2-Euro-Münze zeigt eine antike Münzform auf der sich ein Strichmännchen befindet, welches das Euro-Zeichen in der Hand hält.
Gemeinschaftsausgabe: | 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion |
Währung: | 2 Euro |
Land: | Niederlande |